Wir sprechen im Anschluss an Folge 4 „Gutes Design …“ über die Kritik an der Aussage „Gutes Design ist ein Menschenrecht“. Im ersten Teil geht es aber vorerst weiter mit Chris & Alex Liebesgeschichte. Wie kam es eigentlich zum Namen der Firma Wahnsinn Design? Im zweiten Teil geht es darum, warum Alex bedenken hat, dass man die Aussage falsch verstehen könnte. **** Design, interpretiert als jegliche Form von willentlicher und aktiver Gestaltung von Produkten, Prozessen und Strukturen, sollte das Ziel haben, das Leben der direkt und indirekt beteiligten Menschen zu verbessern. **** In dieser allgemeinen Auslegung sollte gutes Design ein Menschenrecht sein. Bevor wir zu diesem expliziteren Punkt kommen, liest Alex erstmal aus der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vor (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte) *** Kurze Übersicht *** Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung Artikel 3 - Recht auf Leben und Freiheit Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels Artikel 5 - Verbot der Folter Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson Artikel 7 - Gleichheit vor dem Gesetzt Artikel 8 - Anspruch auf Rechtschutz Artikel 9 - Schutz vor Verhaftung und Ausweisung Artikel 10 - Anspruch auf faires Gerichtsverfahren Artikel 11 - Unschuldsvermutung Artikel 12 - Freiheitssphäre des Einzelnen Artikel 13 - Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit Artikel 14 - Asylrecht Artikel 15 - Recht auf Staatsangehörigkeit Artikel 16 - Eheschließung, Familie Artikel 17 - Recht auf Eigentum Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Artikel 21 - Allgemeines und gleiches Wahlrecht Artikel 22 - Recht auf soziale Sicherheit Artikel 23 - Recht auf Arbeit, gleichen Lohn Artikel 24 - Recht auf Erholung und Freizeit Artikel 25 - Recht auf Wohlfahrt Artikel 26 - Recht auf Bildung Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens Artikel 28 - Soziale und internationale Ordnung Artikel 29 - Grundpflichten Artikel 30 - Auslegungsregel Wir freuen uns Dich auf diesen Gedanken-Austausch mitzunehmen. Sicherlich sind wir dem Thema Menschenrechte nicht gerecht geworden. Unser Anspruch ist nicht, perfekte Antworten auf so große Fragen zu finden. Das ist erst der Beginn der Reise. Wir sind davon überzeugt, je mehr willentliche und aktive Gestaltung (wir nennen es Design) im Sinne eines guten Lebens für alle Beteiligten erfolgt, desto besser. Das heißt "Gutes Design ist ein Menschenrecht". Treffen sich zwei Freunde. Alex & Chris sind Gründer von wahnsinn.design - Softwaredesign, sind ziemlich beste Freunde und reden über Alles. Ihre Freundschaft begann im Jahr 2005 mit einem solchen Gespräch und immer noch haben beide große Freude, Stunde um Stunde die Welt gemeinsam zu ergründen. Jetzt nehmen sie Dich mit, Ihrem manchmal klugen, machmal weniger klugen Gedankenaustausch zu folgen. Du möchtest Anregungen, Feedback oder Wünsche geben? Nutze gerne die Mailadresse: podcast@wahnsinn.design Mehr zur Wahnsinn Design Gmbh unter wahnsinn.design